Ärztliche Verordnung (für Hausbesuche muss dies explizit auf dem Überweisungsschein angeführt werden)
Bewilligung von der Krankenanstalt einholen
Terminvereinbarung
Bewilligte Verordnung zum ersten Termin mitnehmen
Erstgespräch mit genauer Anamnese
Erstellung eines passenden Therapieplans
Ausführung der Therapieeinheiten
Erhalt der Rechnung (Original und Duplikat)
Diese wird dann bei der Krankenkasse eingereicht
Rückerstattung von ca. bis zu 45% des Rechnungsbetrages. Falls eine Zusatzversicherung vorhanden, kann der offene Restbetrag von
dieser übernommen werden.
ERGOTHERAPIE SEIWALD
Dipl. ET monika seiwald I fürstenweg 82 I 6020 innsbruck I +43 699 10 66 22 33